Möller Consulting - Alter Schulweg 1 - 35099 Burgwald

Roter Herings-Täubling

Der Rote Herings-Täubling

Der Rote Herings-Täubling ist eine essbare Pilzart aus der Familie der Täublingsverwandten. Er zeichnet sich durch seine dunkelrote bis purpurrote Hutfarbe, seinen heringsartigen Geruch und seinen milden Geschmack aus. Er wächst vor allem in Nadelwäldern, besonders bei Fichten, Tannen und Kiefern, von Frühsommer bis Herbst. Er bildet eine Symbiose mit den Bäumen, von denen er Zucker und andere organische Stoffe erhält, während er ihnen Wasser und Mineralstoffe liefert.

Der Rote Herings-Täubling hat einen 6–12 cm breiten Hut, der jung halbkugelig und später ausgebreitet bis niedergedrückt ist. Die Huthaut ist bei feuchter Witterung klebrig bis schmierig und lässt sich bis zur Hälfte abziehen. Die Lamellen sind cremefarben bis buttergelb, stehen dicht bis entfernt und bräunen bei Druck.

Der Roter Herings-Täubling kann mit anderen rothütigen Täublingen verwechselt werden, wie dem Scharfen Heringstäubling, dem Blassen Heringstäubling oder dem Ziegelroten Täubling. Diese haben jedoch meist einen anderen Geruch, eine andere Farbe des Stiels oder eine andere Schärfe des Fleisches. In der Gattung der Täublinge gibt es einige giftige Arten, die meist durch ihre Schärfe erkannt werden können. Dazu gehören der Bittere Täubling oder der Narzissengelbe Täubling. Diese sollten nicht verzehrt werden, da sie Magen-Darm-Beschwerden oder sogar Vergiftungen verursachen können. Dieser Pilz ist nur für erfahrene Pilzsammler geeignet. Im Zweifelfall besser stehen lassen. Die Bestimmung ist relativ schwer.

Rote Täublinge im hessischen Burgwald

Bei der Bestimmung dieses Pilzes sind wir uns nicht sicher. Es könnte sich um den Roten Herings-Täubling handeln.

Bei der Bestimmung dieses Pilzes sind wir uns nicht sicher. Es könnte sich um den Roten Herings-Täubling handeln.

Copyright "Natürlich Hessen" 2025

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.